Grundlagen

Das Prinzip

Trifft Sonnenstrahlung auf einen Halbleiter, so wird in diesem Halbleiter eine elektrische Spannung erzeugt. Durch einen angeschlossenen Verbraucher fliesst ein elektrischer Strom. Die Stärke des Stromes ist proportional zu der Intensität der Sonnenstrahlung. Das heisst, je stärker der Halbleiter bestrahlt wird, desto stärker der elektrischer Strom. Der so erzeugte Strom ist ein Gleichstrom und kann, wird er über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Was liefert uns die Sonne?

Die Sonne ist die Energiequelle für die Fotovoltaikanlage. Der Energieertrag einer Anlage hängt von dem ab, was die Sonne liefert. Dabei sind sowohl die von der Sonne eingestrahlte Leistung, als auch die Energiemenge von Bedeutung. Innerhalb Deutschlands variieren die Einstrahlungswerte (Globalstrahlung) nur relativ wenig. Die durchschnittlich eingestrahlte Energiemenge liegt bei 1000 kWh / kWp pro Jahr, bei unbeschatteten Flächen. Durch die Verluste im Wechselrichter reduziert sich dieser Wert auf 850 bis 950 kWh / kWp pro Jahr. Es handelt sich dabei um einen jährlichen Mittelwert. Es versteht sich von selbst das die Sommermonate (Erntezeit) einen höheren Beitrag leisten, als die lichtschwachen Wintermonate. ( Tageslänge )

Die Voraussetzung

Mit dem Gesetz für erneuerbare Energien (EEG), hat die Bundesregierung die Voraussetzung für den Betrieb von Fotovoltaikanlagen geregelt. Der Netzbetreiber muss den in Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom, für einen Zeitraum von 20 Jahren, zu einer festgelegten Einspeisevergütung abnehmen. Das Jahr der Errichtung wird nicht gezählt. Die Einspeisevergütung beträgt 43,01 Cent / kWh, für Anlagen die im Jahr 2009 errichtet werden und eine Leistung von maximal 30 kWp haben.